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Die Zähmung des Trolls oder warum ausgerechnet eine Rentenpflicht den Freelancer-Markt befreien könnte

Ein neuer Referentenentwurf verspricht mehr Rechtssicherheit bei der Scheinselbständigkeit – gegen Rentenversicherungspflicht. Was bedeutet das für IT-Freelancer?
Von Denniver Reining

Zähmung des Trolls

Es gibt Themen, mit denen man die Stimmung in jeder halbwegs fröhlichen Freelancer-Runde zuverlässig ruinieren kann. Ganz weit vorne steht seit Jahren die Scheinselbständigkeit. Sie ist der sinnbildliche Troll des IT-Freelancermarkts. Um sie ranken sich viele Geschichten und noch mehr falsche Gerüchte.

Sie bestimmt seit über zwanzig Jahren, welche Projekte zustande kommen und lange Zeit auch, über welche Wege die Beauftragungen laufen.

Nun gibt es ausgerechnet aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf, der an diesem Zustand tatsächlich etwas ändern soll. Das allein ist schon bemerkenswert. Denn die Politik hat die Existenz des Problems über Jahre mit bemerkenswerter Klarheit bejaht, beschrieben und dann vorsorglich nicht gelöst.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: man möchte möglichst viele Menschen in die Sozialversicherung einzahlen lassen.

Jetzt liegt erstmals wieder ein Ansatz auf dem Tisch, der nicht nur an Details herumschraubt, sondern den Markt strukturell befrieden soll. Der Preis dafür ist allerdings unübersehbar. Mehr Rechtssicherheit soll es nicht gratis geben, sondern gegen Rentenversicherungspflicht.

Das Wesen des Trolls

Das Kernproblem ist schnell erklärt. Seit der frühere gesetzliche Kriterienkatalog 2003 gestrichen wurde, fehlt im Gesetz eine klare, praxistaugliche Leitplanke für die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.

Übrig geblieben sind nur die auslegungsbedürftigen Kriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung in das Unternehmen des Auftraggebers. In der Praxis bedeutet es vor allem eins: Unsicherheit.

Und diese Unsicherheit ist der eigentliche Marktschaden. Denn sie sorgt nicht nur für aufwändige Prüfungen und gelegentliche Gerichtsverfahren, sondern bei einigen Unternehmen lange vorher für Vermeidungsverhalten. Projekte werden vorsichtshalber nicht vergeben, Rollen intern umgebaut, Budgets auf Arbeitnehmerüberlassung umgelenkt oder gleich an große Dienstleister verschoben.

Der Markt leidet also nicht nur dort, wo geprüft und falsch entschieden wird. Er leidet vor allem dort, wo aus Angst vor Prüfung gar nichts mehr passiert.

Was der Entwurf will

Der Referentenentwurf des BMAS will nun einen rechtssicheren Rahmen definieren, in dem Selbstständige künftig sicher eingesetzt werden können. Dafür soll eine neue Kategorie geschaffen werden, die „neue Selbstständigkeit".

Soweit, so gut.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • dass beide Vertragsparteien bei Vertragsschluss von Selbstständigkeit des Auftragnehmers ausgehen

  • dass kein kürzlich beendetes Beschäftigungsverhältnis beim Auftraggeber besteht

  • dass der Einsatz fristgerecht gemeldet wird und

  • dass typische Merkmale unternehmerischen Handelns vorliegen

Unternehmerisches Handeln

Besonders wichtig ist dabei das Merkmal des unternehmerischen Handelns. Der Entwurf verlangt ein Vertretungsrecht (also das Recht des Auftragnehmers, einen Ersatz zu stellen) und zusätzlich mindestens zwei weitere Kriterien, aus diesen vier:

  • mehrere Auftraggeber

  • eigene unternehmerische Aufwendungen

  • Verlustrisiko und Gewinnchancen

  • einen erkennbaren Marktauftritt

Das klingt durchaus nach mehr Klarheit als bisher.

Was das kostet

Der Preis dafür ist schnell benannt. Wer diesen neuen Rahmen nutzen will, soll rentenversicherungspflichtig werden. Die Beiträge sollen sich aus der Vergütung abzüglich einer pauschalen Aufwandsquote von zehn Prozent berechnen. Der Auftraggeber meldet und führt die Beiträge ab, wirtschaftlich getragen werden sie aber vom Selbstständigen.

Wie kommt's?

Politisch kommt dieser Vorstoß eher unerwartet. Die Richtung steht zwar bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, sie stand allerdings auch schon in den Koalitionsverträgen 2018 und 2021, ohne dass etwas passiert wäre.

In der neuesten Variante ist vorgesehen, Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Zugleich heißt es dort, andere verlässliche Formen der Altersvorsorge sollten grundsätzlich weiter möglich bleiben.

Auch parlamentarisch ist das Thema wieder sichtbar in Bewegung. Im April 2026 wurde im Bundestag erneut über die Reform des Statusfeststellungsverfahrens debattiert. Der politische Wille scheint diesmal also vorhanden zu sein.

Was das für IT-Freelancer bedeutet

Für IT-Freelancer wäre der Entwurf in vielen Fällen zunächst einmal eine gute Nachricht. Der klassische Spezialist mit eigenem Marktauftritt, oft mehreren Kunden, klar umrissenem Projektauftrag, eigenem Equipment und sichtbarer Unternehmerrolle hätte es künftig deutlich leichter, rechtssicher beauftragt zu werden.

Schwieriger bleibt es bei Konstellationen, die der Markt ebenfalls gut kennt. Wer nur für einen Kunden arbeitet, stark in dessen Strukturen eingebunden ist, nach außen kaum ein eigenes Unternehmerprofil zeigt und auf reiner Stundensatzbasis ohne erkennbare Risikokomponente tätig ist, wird auch im neuen Modell nicht automatisch sicher sein.

Aber sofern die Kriterien nicht wieder im Auslegungsdschungel verenden, dürfte die geforderte Zwei-von-vier-Kriterien-Kombination für viele typische IT-Projekte und IT-Freelancer grundsätzlich erreichbar sein.

Der Troll wird also nicht verschwinden. Aber er könnte zum ersten Mal deutlich zahmer werden. Und das wäre in diesem Markt bereits ein großer Fortschritt.

Die Reaktionen sind gespalten

Kritik gibt es reichlich. Der VGSD warnt, Rechtssicherheit dürfe nicht zum käuflichen Gut werden. Fachanwälte wie Dr. Benno Grunewald halten den Entwurf ebenfalls für problematisch, weil er Rechtssicherheit nicht allgemein herstellt, sondern an zusätzliche Rentenbeiträge koppelt. Dahinter steckt ein berechtigter Einwand. Wer ein strukturelles Rechtsproblem behebt, sollte idealerweise nicht gleichzeitig ein neues Belastungsmodell als Eintrittskarte verlangen.

Es gibt aber auch Zustimmung. Der VPLT begrüßt den Entwurf als wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Dahinter steht eine nüchterne, aber starke Einsicht: Ein unvollkommener Rahmen kann für die Praxis wertvoller sein als die bisherige Unsicherheit.

Marktbremser

Wie groß der Schaden der bisherigen Unsicherheit inzwischen ist, lässt sich an den jüngsten Zahlen ziemlich klar ablesen. Im Freelancer-Kompass 2026 berichten 25 Prozent der Freelancer, dass Projekte wegen des Risikos der Scheinselbständigkeit gar nicht zustande kommen oder vorzeitig beendet werden.

Zugleich bezeichnen 62 Prozent das Thema als größtes rechtliches Defizit des Marktes. Das ist nicht nur ein Ärgernis. Das ist ein struktureller Marktbremser.

Auch Unternehmen benennen das Problem deutlich. 2024 sahen 53 Prozent der Unternehmen die unklare Rechtslage zur Scheinselbständigkeit als größte Hürde beim Einsatz von Freelancern. Eine weitere Studie kam sogar auf 57 Prozent der Befragten, die sagen, die unklare Rechtslage halte Unternehmen davon ab, mehr Projekte extern zu vergeben.

Überträgt man diese Werte auf aktuelle Projektmarktzahlen, dann dürfte die Unsicherheit heute eine fünfstellige Zahl von IT-Projekten und Teilprojekten pro Jahr verhindern, verzögern oder in teurere Ersatzmodelle drängen.

Was eine echte Reform bewirken könnte

Wenn diese Unsicherheit nun tatsächlich spürbar zurückgedrängt würde, hätte das weit mehr Folgen als nur etwas weniger Panik in Rechtsabteilungen.

Es ist zu erwarten, dass in vielen Unternehmen interne Policies, Freigabeprozesse und Compliance-Vorgaben neu justiert werden.

Unternehmen, die Direktverträge meiden und ausschließlich auf Agenturen, Dienstleister oder Arbeitnehmerüberlassung setzen, werden flexiblere und günstigere Varianten der Beauftragung erwägen.

Firmen, die den Bedarf an externer Unterstützung haben, aber bisher vor allem wegen der Unsicherheit die Beauftragung von Freelancern ablehnen, könnten sich für die Möglichkeiten des Marktes öffnen.

Realistisch wäre hier durchaus mit einer vier- bis fünfstelligen Anzahl an zusätzlichen Projekten zu rechnen.

Honorarverstärker

Mehr Projekte bedeuten in einem ohnehin angespannten Spezialistenmarkt zwangsläufig mehr Nachfrage. Und mehr Nachfrage stützt Honorare.

Hinzu kommt, dass die neue Rentenlast zwar erheblich, aber nicht unbegrenzt ist. Für 2026 liegen Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent und 101.400 Euro jährlich. Oberhalb dieser Grenze wächst die Belastung nicht weiter.

In einem belebten Markt spricht deshalb viel dafür, dass ein erheblicher Teil der Zusatzkosten über höhere Stundensätze an Kunden weitergegeben werden könnte. Sicher nicht vollständig, aber deutlich. Was am Ende beim Freelancer hängen bleibt, wäre dann weniger eine Strafzahlung als eine Art Markt-Eintrittsgebühr in einen endlich wieder funktionsfähigeren Projektmarkt.

Auch ein teurer Segen kann ein Segen sein

Damit landet man bei der eigentlichen Pointe dieses Entwurfs. Er ist nicht schön. Er ist nicht leicht. Und er ist ganz sicher nicht die Erlösung, auf die viele seit langem hoffen.

Aber er könnte trotzdem am Ende ein Segen sein.

Nicht weil zusätzliche Pflichtbeiträge irgendjemanden glücklich machen. Sondern weil nach über zwanzig Jahren diffuser Rechtsunsicherheit endlich eine reale Chance besteht, den Markt aus seiner defensiven Starre zu lösen.

Der Ausblick darf deshalb vorsichtig optimistisch sein. Der Entwurf ist noch nicht fertig. Verbesserungen sind also möglich, gerade bei den Kriterien, bei alternativen Vorsorgeformen und bei der Frage, wie breit die neue Rechtssicherheit tatsächlich tragen soll.

Aber die Richtung stimmt erstmals wieder. Wenn daraus am Ende mehr Projekte, mehr Auftraggeber, mehr Nachfrage und höhere Stundensätze entstehen, dann könnte sich herausstellen, dass der Preis zwar lästig, aber vertretbar ist.

Und verglichen mit dem Schaden, den die bisherige Unsicherheit Jahr für Jahr anrichtet, wäre das womöglich ein erstaunlich vernünftiger Tausch.





Dieser Artikel ist Teil unserer Serie über Scheinselbständigkeit und verwandte Themen.

Hinweis: Die Artikel sind teilweise erst nach einem Login zugänglich.

  1. Der Höhlentroll des Freelancermarktes - Eine kurze Geschichte der Scheinselbständigkeit [Link]

  2. Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit: Fakten und Irrtümer [Link]

  3. Prävention - Was kann man tun, um Probleme zu vermeiden? [Link]

  4. Prävention - Wie gründet man eine GmbH oder UG? [Link]

  5. Prävention - Freelancer als Arbeitgeber [Link]

  6. Ausblick: Die Zähmung des Trolls oder warum ausgerechnet eine Rentenpflicht den Freelancer-Markt befreien könnte [Link]


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